VERANTWORTLICHKEITEN
Haben Sie festgelegt, wer in der Jagdgenossenschaft für die Umsetzung der einzelnen Datenschutzaufgaben zuständig ist?
Erläuterung:
In der Jagdgenossenschaft muss festgelegt sein, wer für welchen Bereich des Datenschutzes zuständig ist. z.B. verantwortlich für EDV, Mitgliederdaten, Personalakten, Internetseite etc.
Die jeweilige Verantwortung muss klar, nachvollziehbar und lückenlos festgelegt werden. Die mit einzelnen Datenschutzaufgaben beauftragten Mitarbeiter müssen über die notwendigen Fähigkeiten, Kompetenzen und Ressourcen verfügen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Als Jagdvorstand bleiben Sie weiterhin für die Umsetzung verantwortlich.
Titel | Dateigröße | herunterladen |
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Zuweisung_von_Verantwortlichkeiten | 30.72 KB | herunterladen |
Liste der mit Datenverarbeitung Beschäftigten | 28.90 KB | herunterladen |
Empfehlung 1 | Empfehlung 2 |
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Datenschutz-Compliance nach der DS-GVO: Handlungshilfe für Verantwortliche inklusive Prüffragen für Aufsichtsbehörden Taschenbuch | Informationssicherheit und Datenschutz, Handbuch für Praktiker und Begleitbuch zum T.I.S.P. Gebundene Ausgabe |