AUFTRAGSVERABEITUNGSVERTRAG
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte bedarf einer Rechtsgrundlage und ist kein Genossenschaftsprivileg.
Neben dem Pachtvertrag und eine evetuelle Übertragung in ganzen oder Teilweise an die Gemeinde, sind hier auch die Verträge mit dem Provider beim betreiben eines Intrnetauftrittes zu beachten.