VERZEICHNIS VON VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN

Für viele ist das der Hauptmerkmal der DSGVO. Viele Datenschutzmanagmentsysteme legen nur hierauf wert.

Keine Frage, es ist mit das Wichtigste. Auch wird die Behörde erst diese Dokumente verlangen. Denn hieraus kann man schon ersehen, ob und wie der Datenschutz wahrgenommen wird. Selbstverständlich ist ein nicht führen Bußgeld behaftet.

EMPFEHLUNG

Auch hier empfehle ich Euch, wenn der Verein eine gewisse Größe hat diese Aufgaben aufzuteilen.

Wenn ich jede Abteilung aufschreiben lasse, welche und wie sie die pbD verarbeiten kann ich zum einen viel schneller reagieren. Zum anderen prüfen sie die Abteilungen jedes Jahr durch Eigenkontrolle selber.

Es scheint im ersten Augenblick doppelte Arbeit zu sein, da die Abteilungen i.d.R. immer die selben pbD im Verein verarbeiten. Aber es hat eine sensibilisierende Wirkung, wenn jede Abteilung/Gruppe mit eingebunden ist.

Fachbücher
Empfehlung 1 Empfehlung 2
Verfahrensverzeichnis 2.0: Datenschutzdokumentation konform zur EU-Datenschutzgrundverordnung gestalten EU-DSGVO und DSG: EU-Datenschutz-Grundverordnung und Datenschutzgesetz Gebundene Ausgabe