DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER (DSB)
Natürlich muss der DSB in der Jagdgenossenschaft durch einen Vorstandsbeschluss berufen werden. Dies ist dann auch schriftlich zu erfolgen.
Danach muss sich der DSB über das Internet bei der zugehörigen Datenschutzbehörde eintragen.
Wenn Du einen ehrenamtlichen Datenschutzbeauftragten für die Jagdgenossenschaft suchst, so kannst Du mich kontaktieren.
Titel | Dateigröße | herunterladen |
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Vertrag-externer-Datenschutzbeauftragter | 21.15 KB | herunterladen |
Bestätigung_Erstmitteilung | 62.00 B | herunterladenVorschau |
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