DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER (DSB)
Natürlich muss der DSB im Verein durch einen Vorstandsbeschluss berufen werden. Dies ist dann auch schriftlich zu erfolgen.
Danach muss sich der DSB über das Internet bei der zugehörigen Datenschutzbehörde eintragen.
Wer sich unsicher ist: Wenn Du eine Person in deinem Verein hast (außer ein Vorstandsmitglied), der diese Aufgabe machen möchte begleite ich gerne für 1 Jahr von A-Z. Die Spende hierfür beträgt 0,25€ / pro Mitglied / pro Monat. Melde dich einfach.
Titel | Dateigröße | herunterladen |
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Vertrag-externer-Datenschutzbeauftragter | 21.76 KB | herunterladen |
Bestellung_DSB | 495.60 KB | herunterladen |
Benennung_DSB_INTERN | 499.63 KB | herunterladen |
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